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Rathaus aktuell
Autor: Gemeinde Königsheim
Artikel vom 09.03.2018

Bitte machen Sie den Winterdienst

Die Grundstückseigentümer haben die Verpflichtung, Gehwege zu räumen und zu streuen. Dadurch wird es den Fußgängern möglich, die Gehwege zu benutzen. Dies ist vor allem im Winter wichtig, da durch Schneeruder oftmals die vorhandene Straßenbreite eingeengt ist und auf der Straße gehende Fußgänger durch Fahrzeuge einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind. Nicht jeder Grundstückseigentümer kommt seiner Verpfl ichtung nach, den Gehweg regelmäßig zu räumen und zu streuen. Die Gemeinde weist auf die Räum- und Streupfl icht hin und bittet darum, dieser auch nachzukommen. Dies ist für den Grundstückseigentümer nicht unwichtig, da er bei nicht durchgeführtem Winterdienst die volle Haftung im Falle eines Unfalls hat. Ob dann eine Versicherung greift, wenn man vorsätzlich oder fahrlässig die Winterdienstverpfl ichtung ignoriert sollte jeder Grundstückseigentümer einmal mit seiner Versicherung im eigenen Interesse klären.