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Gemeinderat - Aktuell
Autor: Gemeindeverwaltung
Artikel vom 28.04.2015

Aus der letzten Gemeinderatssitzung:

Aus der letzten Gemeinderatssitzung:

 

Stellungnahme zum Managementplan FFH-Gebiet Heuberg und Donautal

Die Gemeinde hat die Möglichkeit, zum Entwurf der Managementpläne Stellung zu nehmen. Der Managementplan greift in die Eigenverantwortung des Bewirtschafters und des Grundstückseigentümers stark ein und legt sehr einschränkende Verpflichtungen fest. Der Gemeinderat hat in der letzten Gemeinderatssitzung über eine Stellungnahme diskutiert und mit großer Mehrheit beschlossen, folgende Gedanken in das Anhörungsverfahren einzubringen:

 

  1. Wir lehnen eine Waldbewirtschaftung in Anlehnung an das Alt-und Totholzkonzept des Landes ab. Dies betrifft insbesondere eine dauerwaldartige Pflege. Gegenwärtig orientiert sich unsere Waldbewirtschaftung an den Altersklassen und mit schlag- und abteilungsweiser Bearbeitung.   Wir wollen nicht, dass die Waldwirtschaft hinter die Belange des Waldnaturschutzes zurücktritt, und sei es auch nur in Teilen des Gemeindewalds.

Wir beantragen die Streichung dieser Bewirtschaftungsform als Vorgabe und ggf. Auflage.

 

  1. Die pauschale Erhöhung des Todholzanteils über die kommunalen Waldflächen hinweg tragen wir nicht mit. Wir haben schon genug Todholz um die naturschutzfachlichen Ziele und den Erhalt des jetzigen Zustands zu gewährleisten. Wir beantragen die Streichung dieser Verpflichtung auf unserer Gemarkung.

 

  1. Der Kostendruck im Wald ist hoch. Das Risiko ist beträchtlich, bei einem nicht marktgerechten Holzpreis Verluste zu erwirtschaften. Die Gemeinde bekommt vom Land für bisherige und künftige Bewirtschaftungsbeschränkungen keinen Ausgleich. Ein solcher Ausgleich ist auch für kommunale Wälder zwingend. Wir bitten das Land, für kommunale Wälder eine „Ausgleichzulage Wald“ zu gewähren und kommunale Waldbesitzer mit privaten Grundstückseigentümern gleichzustellen.

 

 

  1. Für die Festsetzung des Abschussplans soll das jeweilige forstliche Gutachten Grundlage sein. Der Abschussplan ist in enger Abstimmung zwischen Jagdgenossenschaft und Jagdpächter zu besprechen und festzusetzen. Am „Runden Tisch“ sind Jagdgenossenschaften des Landkreises Tuttlingen nicht vertreten. Bei der Festsetzung des Abschussplans und der Festlegung von Bejagungsschwerpunkten möchten wir beteiligt werden. Bejagungsschwerpunkte sind anhand der Verbißsituation festzulegen und nicht pauschal in einem Plan.

 

  1. Bei der Ausweisung der Schutzgebiete (Vogelschutz und FFH) wurde gegenüber den Landwirten von Behörden und Politikern immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass durch die Ausweisung keine betrieblichen Nachteile bestehen und die damals geltende fachliche Praxis weitergeführt werden kann. Die Landwirte empfinden durch aktuelles Verwaltungshandeln eine starke Zunahme der Bürokratie,  eine Einschränkung der freien Landnutzung und von Eigentümerinteressen, Einschränkungen von freien betrieblichen Entscheidungen und empfinden, am Gängelband der Naturschutzverwaltung geführt zu werden. Einschränkungen werden zwar finanziell ausgeglichen, jedoch nicht ausreichend. Die Landwirte sind verpflichtet, den jetzigen Zustand zu erhalten. Sie lehnen es rundweg ab eine in den Plänen gewollte Entwicklung zu gewünschten Zuständen herzustellen (U1x, U3x, U5). Wenn kein oder nur geringes Wiederherstellungspotenzial vorhanden ist kann man die Landwirte nicht zu Handlungen verpflichten. Die „Verschlechterung“ haben die Bewirtschafter nicht herbeigeführt.  Wir beantragen, diese Grundstücke aus der Bewertung herauszunehmen.

  2. Die Neuschaffung von Flächen mit FFH-Lebensraumtypen wird abgelehnt.  Das bedeutet eine Ausweitung der Schutzgebiete durch die Hintertür. Dafür besteht keine Rechtsgrundlage.

 

  1. Den Erhalt unserer Landschaft im jetzigen Zustand tragen wir mit. Das ist auch im Interesse der Gemeinde und der Bürgerschaft. Wir lehnen jedoch staatlich verordnete und ohne vorherige kommunale Abstimmung formulierten Entwicklungsziele ab. Diese Art des Naturschutzes führt zu mehr Bürokratie, mehr Überwachung und stellt eine stille Enteignung des Grundstückseigentümers dar.

 

  1. Durch den unterschiedlich festgestellten Erhaltungszustand verschiedener Grundstücke werden die Landwirte zu differenzierter Grundstücksbewirtschaftung verpflichtet. Diese chirurgische Bewirtschaftung funktioniert im Alltag nicht und ist wirtschaftlich nicht gerechtfertigt.

 

 

 

 

 

 

Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2015/2016

Der Gemeindetag, der Städtetag und die Kirchenleitungen sowie die kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich im Dezember 2014 auf eine moderate Erhöhung der Elternbeiträge im kommenden Kindergartenjahr 2015/2016 verständigt. Die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge legen eine Staffelung der Elternbeiträge nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie zugrunde. Ziel ist, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.

In der letzten Gemeinderatssitzung hat der Gemeinderat einstimmig zum Ausdruck gebracht, wie in der Vergangenheit die Empfehlungen für die Festsetzung der Elternbeiträge zu übernehmen. Wir haben gegenwärtig folgende Elternbeiträge:

 

Kindergartenjahr 2014/2015

11 Monate

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

105 Euro

für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren

81 Euro

für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren

53 Euro

für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren

17 Euro

 

Nach der Empfehlung ergibt sich für alle Angebotsformen an unserem Kindergarten folgender Beitrag:

 

Kindergartenjahr 2015/2016

11 Monate

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

108 Euro

für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren

83 Euro

für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren

54 Euro

für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren

17 Euro

 

Bepflanzungskonzept festgelegt

Sehr detailliert stellte Planer Achim Ketterer dem Gemeinderat das Bepflanzungskonzept für die bereits umgesetzten Gestaltungsabschnitte vor. Die festgelegte Bepflanzung wird sich auch in den künftigen Gestaltungsabschnitten fortsetzen. Bei der Bepflanzung der Baumscheiben wird Feldahorn als Straßenbaum gesetzt. Beim Biergarten vor dem Gasthaus Kreuz sind es Hopfenbuchen, als Heckenpflanze wurde Blutbuche gewählt. Die Unterpflanzung der Baumscheiben erfolgt mit Spiraea. Die übrigen Pflanzflächen werden mit Blütensaum für Sonne bis Halbschatten gestaltet.

Die Pflege der Grünflächen erfolgt in der ersten Zeit im Rahmen der Gewährleistung. In der Zukunft wird die Gemeinde voraussichtlich die Lebenshilfe Tuttlingen mit der Pflege beauftragen. Über den Gemeindeverwaltungsverband in Zusammenarbeit mit den anderen Verbandsgemeinden wird ein Angebot bei der Lebenshilfe eingeholt.

Damit Parken auf Gehwegflächen nicht erfolgt werden Poller gesetzt. Auch das war einhellige Meinung im Gemeinderat. Ausgewählt wurden auch die Beleuchtungskörper.

 

Fotos für Publikationen usw.

Die Gemeinde hat für Print- und Online-Medien sehr wenige gute Bilder von Objekten und der Landschaft auf unserer Gemarkung. Bei der Erarbeitung unserer Homepage haben wir über das Amtsblatt bei der Bürgerschaft nachgefragt, ob uns jemand Fotos in guter Qualität zur Verfügung stellt. Leider fand der Aufruf keine Resonanz.

In der letzten Gemeinderatssitzung hat das Gremium deswegen auf Vorschlag aus der Mitte des Gemeinderates entschieden, Fotos zu einem günstigen Preis fertigen zu lassen und das Angebot von der Firma Arabyte, Schömberg, zu nutzen. Der Aufwand liegt bei rund 800 €.