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Gemeinderat - Aktuell
Autor: Gemeindeverwaltung
Artikel vom 24.09.2015

Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung

Bericht von der letzten Gemeindeatssitzung

Beseitigung von Unwetterschäden

 

In der letzten Sitzung hat der Gemeindeart sich noch einmal sehr intensiv mit den Maßnahmen beschäftigt, welche für die Beseitigung der Unwetterschäden vom 06.06.2015 zu ergreifen sind. Dazu war der beratende Ingenieur des Büros Breinlinger, Herr Dietmar Hagen, in der Sitzung anwesend.

In einer ersten Beratung vor den Sommerferien hat Herr Hagen in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Straßenbauamt vorgeschlagen, den Weg im Hang Richtung Johannisbrünnele, über welchen das Wasser lief, mit groben Steinen zu befestigen. Die Ausführung soll so erfolgen, dass das mögliche künftige Wasser breitflächig über die Straße läuft. Der Gemeinderat hat das Büro Breinlinger beauftragt, noch einmal zu prüfen, ob auch eine Durchleitung unter der Straße möglich ist. Ebenso sollte noch einmal die Befestigung der Ablauffläche geprüft werden.

Die Schaffung eines Durchlasses unter der Straße wird vom Straßenbauamt abgelehnt. Dies vor allem deswegen, weil das abzuleitende Wasser konzentriert an einer Stelle über die talseitige Böschung geleitet würde und damit langfristig  die Standsicherheit der  gesamten Straße in diesem Bereich gefährden würde. Diese Argumentation war einleuchtend. Herr Hagen konnte auch vom erfreulichen Gesprächsergebnis berichten, dass das Land die rechtsseitige unbefestigte Entwässerungsrinne entlang der Landstraße befestigen wird. Gleichfalls sind Wasserwirtschaftsamt und Betriebspersonal der Kläranlage einig, dass der Drosselabfluss der Fallleitung nach dem RÜB so weit geöffnet wird, dass möglichst viel Abwasser abläuft, jedoch im Unterlauf der Fallleitung das Abwasser nicht mehr unkontrolliert in den Wald läuft, weil Deckel der Schächte weggespült werden. Man möchte sich hier an die kritische Grenze herantasten. Auf der nun besprochenen Planungsphase wird die Verwaltung einen Förderantrag beim Land stellen.

 

Öffungszeiten des Jugendraumes probeweise verändert

Die Jugendreferenten des Jugendreferats Heuberg, Frau Walter, Frau Leibiger und Herr Waldenmayer gaben dem Gemeindeat in der letzten Sitzung einen Bericht über die Jugendarbeit und den Betrieb des Jugendraumes. Dabei betonte Frau Walter, dass der Mädchentreff jetzt in der Winterzeit wieder aktiviert werden soll. Herr Waldenmayer berichtete davon, dass er den Jugendraum regelmäßig wöchentlich freitags zu gleich bleibenden zeiten öffne. Es kommen bis zu 8 Jugendliche. Es besteht nun der Wunsch, dass ein Besuch des Jugendraumes auch ohne Anwesenheit des Jugendreferenten möglich wird. Das Gremium war sich mit den Jugendreferenten einig, dass dies möglich ist, wenn die Veantwortlichkeit klar geregelt ist und auch ein verantwortlicher Erwachsener seitens der Gemeinde benannt wird. Dann kann der Jugendraum probeweise auch an zwei Samstagen im Monat bis maximal 22.00 Uhr geöffnet sei. Die Jugendreferenten werden dies mit den Jugendlichen besprechen. Es besteht die Hoffnung, dass sich wieder ein verantwortliches Jugendraumteam bildet, das den Jugendraum eigenverantwortlich führen kann.

 

Verkehrsberuhigungsmaßnahmen an der Böttinger Straße

Messungen durch den Landkreis haben gezeigt, dass sehr oft ortseinwärts als auch ortsauswärts zu schnell gefahren wird. Eine Verkehrskommission des Landkreises hat bei einem Vor-Ort-Termin überprüft, ob es vertretbare und angemessene Maßnahmen gibt, welche geschwindigkeitsmindernd wirken. Von baulichen Maßnahmen am Ortseingang wurde zunächst Abstand genommen. Das Gremium empfiehlt, farbige Querstreifen auf die Fahrbahn zu markieren. Dadurch entsteht für den Verkehrsteilnehmer der optische Eindruck, dass noch schneller gefahren wird. Studien haben gezeigt, dass unter diesem Eindruck eine Geschwindigkeitsreduzierung erfolgt. Die Kommission möchte mit einer solchen Markierung einen Versuch machen. Laut einem Beschluss des Kreistags hat sich die jeweilige Gemeinden an den Kosten von geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen an Kreisstraßen zur Hälfte zu beteiligen. Die Markierungskosten belaufen sich auf insgesamt 1.592 €. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass sich die Gemeinde an diesen Kosten zur Hälfte beteiligt. Der Versuch soll uns dies wert sein. Im Interesse der Anlieger hofen wir auf eine Wirkung bei den Verkehrsteilnehmern.

 

 

Mietregelungen der Festhalle

Auf Wunsch des Gemeinderates erstattete die Verwaltung dem Gremium in der letzten Sitzung einen Bericht über die Gebührenordnung für die Miete der Halle. Diese Gebühren sind schon seit vielen Jahren unverändert. Gleichzeitig hat die Verwaltung eine Umfrage bei Nachbargemeinden in engerer und weiterer Entfernung über die dortigen geltenden Hallennutzungsgebühren gemacht. Die Berechnungsgrundlagen sind sehr unterschiedlich. Das Gremium sprach sich dafür aus, die jetzige Gebührenstruktur und deren Höhe unverändert zu lassen. Sie hat sich in der Praxis bewährt.

Desweitern wurde darüber beraten, ob Gegenstände von der Halle und der Küche vermietet werden. Wir alle haben ein Interesse daran, dass die Halle und das Inventar bei Veranstaltungen vollständig und in gutem Zustand langlebig erhalten bleibt. Auch bei größter Sorgfalt und bei bester Kontrolle nimmt die Haltbarkeit ausgeliehener Gegenstände ab. Nachdem nahezu alles mögliche Inventar auf dem freien Markt zu angemessenen Preisen gemietet werden kann, sprach sich das Gremium einmütig dafür aus, dass wir Inventar aus unserer Halle nicht vermieten.

 

 

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Die Jahresrechnungen 2010 - 2013 wurden geprüft

Das Landratsamt Tuttlingen hat die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2010 bis 2013 durchgeführt. Dabei hat die Kommunalaufsicht die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung wie folgend zusammengefasst: " Die Finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse waren im Prüfungszeitraum geordnet. Die Verwaltung hat wirtschaftlich und sparsam gearbeitet. Die Vorhaben sind gewissenhaft und zügig durchgeführt worden. Die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze entsprechend der Gemeindehaushaltsverordnung - Kameral (Wahrheit und Klarheit, Vollständigkeit und Planmäßigkeit des Vollzugs) wird bestätigt. Die Kassen- und Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Kassenkredite mussten im Prüfungszeitraum nicht in Anspruch genommen werden. Das Ergebnis der Prüfung macht eine Schlussbesprechung nicht erforderlich".

Der Gemeinderat hat den Prüfungsbericht vom 31. Juli 2015 in der letzten Gemeinderatssitzung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

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