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Rathaus aktuell
Autor: Gemeindeverwaltung
Artikel vom 27.01.2016

Anschluß der Gemeinde Renquishausen an die Kläranlage in Egesheim


Die Gemeinde Renquishausen hat sich dazu entschlossen, ihre Kläranlage aufzugeben und an die Verbandskläranlage in Egesheim anzuschließen. Die geplante Leitung soll über die Königsheimer Gemarkung verlaufen.
Entlang der L 443 führt sie bei der Zufahrt zum Sportplatz auf die Wiesen im Gewann Muttergottesgreut, in einem Abstand zur Wohnbebauung über den Bereich der geplanten Erddeponie auf den Waldweg Tannweg entlang diesem dann nach Egesheim. Die Leitung wird als Druckleitung ausgeführt, ab dem letzten Hochpunkt als Fallleitung.
Die Gemeinde Königsheim wird seitens der Gemeinde Renquishausen zu dieser Leitungsverlegung angehöhrt und angefragt, ob die Gemeinde mit der Trassenführung einverstanden ist und die im Gemeindebesitz befindlichen Grundstücke dafür zur Verfügung stellt. In den Antragsunterlagen ist ausgeführt, dass an den zu bauenden Entlüftungspunkten Geruchsbelästigungen nicht ausgeschlossen werden können. Deswegen haben bereits mehrere Gespräche stattgefunden. Dabei ging es insbesondere um eine alternative Leitungsverlegung mit dem Ziel, die Leitung weiter weg von der Bebauung zu verlegen um damit die Entlüftungspunkte außerhalb eines kritischen Bereichs zu haben.
Der Gemeinderat stellte fest, dass die Gemeinde Königsheim dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber steht. Vor einer endgültigen Zustimmung sollten mehrere Punkte geklärt sein und seitens der Gemeinde Renquishausen auch entsprechende Erklärungen auf der Grundlage von Gemeinderatsbeschlüssen vorliegen:

  • die Gemeinde Königsheim hat im Vorfeld der Beratung gebeten, zu prüfen, ob der jetzt geplante Hochpunkt der Leitung im Bereich Tann nicht noch weiter Richtung “ Stellenfelsen“ verlegt werden kann. Eine Leitungsführung von dort zur Kläranlage Egesheim ist ebenfalls sehr gut möglich. Damit wäre der entscheidende Entlüftungspunkt noch weiter von der Bebauung entfernt. Zu dieser Trassenvariante liegt bisher keine Stellungnahme vor. Die Gemeinde Königsheim möchte diese Trassenvariante favorisieren.
  • sofern die Gemeinde Königsheim die Grundstücke für eigene Zwecke benötigt und dies eine Leitungsverlegung notwendig macht, erfolgt die Leitungsverlegung auf Kosten der Gemeinde Renquishausen.
  • Die Inanspruchnahme von Wald ist dauerhaft zu entschädigen. Die Entschädigung ist gutachterlich festzustellen.
  • Ebenso ist eine Entschädigung für das Leitungsrecht zu vereinbaren.
  • Grundstückssetzungen usw. werden über einen Zeitraum von fünf Jahren ausgeglichen, ebenso wird die entsprechende in Anspruch genommene Fläche nachgesät. Grenzpunkte sind wiederherzustellen.
  • Die Gemeinde Königsheim begrüßt das in den Vorgesprächen gemachte Angebot, Biofilter bei den Entlüftungsschächten einzubauen.
  • Der Gemeinde Königsheim wird ein Leitungsplan nach Bau der Trasse in digitaler Form kostenlos zur Verfügung gestellt.

Einstimmig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, mit der Gemeinde Renquishausen die vorgenannten Punkte zu klären damit der Gemeinderat dann eine endgültige Beratung und Beschlussfassung vornehmen kann.