Sie müssen als versicherte Personen Ihrer Krankenkasse Änderungen mitteilen, die für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht erforderlich sind.
Sie können die Änderungen formlos Ihrer Krankenkasse melden. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Sie müssen die Änderungen sofort anzeigen.
Keine
keine
Nähere Informationen erhalten Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
6 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
Ihre Krankenkasse
15.03.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg