Für die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen sowie Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten können Sie direkte Zuschüsse erhalten.
Darüber hinaus können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung bestimmte Aufwendungen geltend machen.
Dafür benötigen Sie eine spezielle Bescheinigung.
Diese Bescheinigung stellt Ihnen in der Regel die Gemeinde- oder Stadtverwaltung für bestimmte Bau- und Kulturdenkmale und für bestimmte Maßnahmen aus.
Sie müssen die Förderung in Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Bei eigengenutzten Objekten beantragen Sie diese in der Anlage FW, bei vermieteten Objekten in der Anlage V in den Zeilen 39 bis 41 und bei weder eigengenutzten noch vermieteten Objekten in der Anlage Sonstiges in Zeile 9.
Das Finanzamt entscheidet über die Förderung und teilt Ihnen das Ergebnis in Ihrem Einkommensteuerbescheid mit.
Hinweis: Die Förderung können Sie erstmals für den Veranlagungszeitraum beantragen, in dem die Baumaßnahme insgesamt fertiggestellt ist.
Bei einer Baumaßnahme, die sich über mehrere Jahre erstreckt, ist der Zeitpunkt der Fertigstellung der gesamten Maßnahme entscheidend.
Für die Einkommensteuererklärung gelten unterschiedliche Fristen.
Fügen Sie das Original der Bescheinigung über die begünstigten Maßnahmen Ihrer Steuererklärung bei.
Keine
Hinweis: Die Steuerbescheinigung der Gemeinde- oder Stadtverwaltung müssen Sie bezahlen.
abhängig vom Einzelfall.
Unter Umständen müssen Sie Ihre Steuererklärung elektronisch abgeben.
das für Ihre Einkommensteuerveranlagung zuständige Finanzamt.
15.04.2024; Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg