Sie müssen die Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte anzeigen.
Das gilt beispielsweise, wenn Sie ein neues Messgeräte im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwenden.
Sie können die Verwendung elektronisch anzeigen. Nutzen Sie dafür die "Verwenderanzeige nach § 32 MessEG" auf der Seite www.eichamt.de.
Alternativ können Sie die Verwendung auch per Fax oder Brief an folgende Adresse anzeigen:
Geschäftsstelle der AGME c/o DAM
83435 Bad Reichenhall
Fax: +49 (0)8651 974767-99
Geben Sie auf jeden Fall an:
Spätestens 6 Wochen nach der Inbetriebnahme des neuen oder des erneuerten Messgerätes
keine
keine
Regierungspräsidium Tübingen
19.06.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und Regierungspräsidium Tübingen