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Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Königsheim beteiligt sich am Projekt des Landkreises - Glasfaser in jedes Haus

icon.crdate27.01.2016

Die Gemeinde Königsheim beteiligt sich am Projekt des Landkreises - Glasfaser in jedes Haus Der Landkreis Tuttlingen strebt an, dass jedes Haus im Landkreis mittelfristig auf Wunsch einen Glasfaseranschluss erhalten kann. Dazu baut der Landkreis ein gemeindeübergreifendes Versorgungsnetz auf. Aufgabe der Gemeinde ist dabei die jeweilige innerörtliche Erschließung zu leisten. Das gesamte Netz soll von einer zu gründenden Anstalt des öffentlichen Rechts aufgebaut und betrieben werden. Die Kosten werden nach verschiedenen Umlageschlüsseln auf die teilnehmenden Gemeinden umgelegt, ebenso kommen die Einnahmen der Abrechnung zugute. Der Landkreis bittet die Gemeinden um Entscheidung, ob die Gemeinde am Projekt teilnimmt. Königsheim ist nicht schlecht versorgt wie Bürgermeister Konstantin Braun in der letzten Gemeinderatssitzung festgestellt hat. Mit Unterstützung der Gemeinde habe die Telekom eine Glasfaserleitung ins Ort verlegt. Allerdings sei nicht absehbar, ob die Telekom an jedes Haus mittelfristig einen Glasfaseranschluss verlegt. Das Land und der Bund haben Förderprogramme aufgelegt, welche die innerörtliche Erschließung mit Glasfaser hochprozentig fördern. Entsprechend der jetzigen Versorgung und den Förderrichtlinien werde ein Ausbau zum Anschluss von privaten und gewerblichen Grundstücken gefördert. Ohne Fördermöglichkeit könnte die Gemeinde diese Aufgabe nicht meistern, so Konstantin Braun. In der Diskussion war der Gemeinderat überzeugt, dass ein Glasfaseranschluss die Zukunft der digitalen Breitbandversorgung sein wird und entsprechende Bandbreiten für den künftigen Datentransfer auch benötigt werden. Einstimmig sprach sich das Gremium dafür aus, dass sich die Gemeinde Königsheim an der vom Landkreis vorgeschlagenen Gesellschaft beteiligt und an der kreisweiten Lösung mitmacht. Wenn die Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet ist wird ein innerörtlicher Ausbauplan erstellt. Dann wird der Gemeinderat beraten, wie und ggf. in welchen Abschnitten die Umsetzung erfolgen kann.