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Gemeinderat - Aktuell
Autor: Gemeinde Königsheim
Artikel vom 15.02.2022

Was der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.02.2022 beraten hat

Die Gemeinde lädt alle Jagdgenossen zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung ein. Der Versammlung soll vorgeschlagen werden dass der Gemeinderat auch künftig alle Jagdangelegenheiten in der Gemeinde regelt und die Jagdpacht an die Gemeinde geht. Diese Empfehlung hat der Gemeinderat in der letzten Sitzung ausgesprochen. Damit das rechtlich sauber umgesetzt werden kann soll der Satzungsentwurf des Gemeindetags zur Anwendung kommen. Die Versammlung wird notwendig weil das Land das Jagd- und Wildtiermanagementgesetzt ergänzt hat. Danach sind alle 6 Jahre eine Jagdgenossenschaftsversammlung durchzuführen.  Alle bereits abgeschlossenen Jagdpachtverträge verlieren ihre Gültigkeit wenn bis zum Juni 2022 keine Versammlung der Jagdgenossen durchgeführt wird. In der Gemeinderatsitzung wurde die Zusammenarbeit mit dem aktuellen Jagdpächter Werner Hermann sehr lobend hervorgehoben. Die Gemeinde hat ein großes Interesse die bestehenden Regelungen und Verhältnisse im bisherigen Rahmen fortzusetzen. „Dies komme sowohl der Gemeinde als auch den privaten Grundstückseigentümern zugute“  war das einhellige Urteil des Gemeinderats. Das Angebot des Landkreises zur Erstellung des Jagdkatasters zum Preis von 2868 € wurde angenommen. Die Verwaltung ist beauftragt worden mit dem Landratsamt einen Termin für die Jagdgenossenschaftsversammlung abzustimmen und dazu einzuladen. Entsprechend dem Gesetz ist die Versammlung nichtöffentlich.

Im letzten Jahr haben Netzte BW 123 € und H. Udo Stürner 680 € an den Kindergarten gespendet. Einstimmig nahm der Gemeinderat die Spenden an.

Vor einigen Jahren hat der Landkreis altlastverdächtige Flächen in den Gemeinden untersucht. Nachdem von den auf der Gemarkung Königsheim untersuchten Flächen keine Beeinträchtigungen ausgegangen sind ergaben die Untersuchungen keinen weiteren  Handlungsbedarf. Der Landkreis fragt aktuell an ob die Flächen vertiefend untersucht werden sollen. Davon möchte der Gemeinderat Abstand nehmen nachdem die seitherigen Untersuchungen keine Erkenntnisse gebracht haben die vertiefende Prüfungen rechtfertigen.