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höchst produktiv
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Elektronische Wohnungsanmeldung - eWA

Wohnsitz online anmelden – schnell, kostenlos und digital

Sie sind umgezogen und müssen Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden? Nutzen Sie die elektronische Wohnsitzanmeldung und erledigen Sie alles bequem online – ohne Behördengang und völlig kostenlos.

Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre digitale Meldebestätigung direkt online. Ihre Angaben werden automatisch für die Aktualisierung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte verwendet. Die Anmeldung funktioniert besonders schnell und unkompliziert – nutzen Sie einfach Ihr Smartphone und erledigen Sie alles in wenigen Minuten.

Jetzt Wohnsitz online anmelden

Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Im Anleitungs-Video wird die elektronische Wohnsitzanmeldung ausführlich erklärt:

Zum Anleitungs-Video

Voraussetzungen für die elektronische Wohnsitzanmeldung

Um Ihren Wohnsitz online anzumelden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Allgemeine Voraussetzungen

  • Wohnsitzwechsel innerhalb Deutschlands
  • Alle Personen im Melderegister verknüpft (bei Familienanmeldung)

Technische Anforderungen

Hinweis zu iPhone-Modellen: Bei einigen iPhone-Modellen kann es gelegentlich zu Verbindungsproblemen und Fehlfunktionen beim Scannen des Ausweises mit der Online-Ausweisfunktion kommen. Sollte der Vorgang fehlschlagen, versuchen Sie es bitte erneut.

Die Anforderungen für die elektronische Wohnsitzanmeldung können sich ändern. Alle aktuellen Voraussetzungen und detaillierte Informationen finden Sie auf der offiziellen Service-Seite:

Aktuelle Voraussetzungen einsehen

Verfahrensablauf

  • Sie rufen den Onlinedienst auf
  •  Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Onlinedienst an
  • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab
  • Abschließend erhalten Sie elektronisch eine amtliche Meldebestätigung

Erforderliche Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung

Bearbeitungsdauer

  • Online: nur etwa 5 Minuten

Kosten/Leistung

  • Keine

Rechtsgrundlage

    § 17 Anmeldung, Abmeldung

    § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers

    § 21 Mehrere Wohnungen

    § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht

    § 23a Elektronische Anmeldung

    § 24 Datenerhebung Meldebestätigung

    § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

  • Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2
  • Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG)

    § 5 Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals Baden-württembergische Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz