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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Informationen zur Bundestagswahl

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl für den Bundestag statt.

Die Wahlbenachrichtigungen sind zwischenzeitlich an alle Wahlberechtigten per Post zugegangen und müssten nun auch bei allen eingetroffen sein.  Auf der Rückseite dieser Wahlbenachrichtigung ist der Antrag auf Briefwahl abgedruckt. Sollten Sie Briefwahl beantragen wollen, füllen Sie diesen Antrag aus und geben diesen auf dem Rathaus ab.

Gerne können Sie aber auch mit diesem Link : 

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08327029

den Antrag online stellen.

Außerdem befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code welchen Sie einscannen können und bequem per Handy die Briefwahl beantragen können. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@gemeinde-koenigsheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben alternativ können Sie auch persönlich auf das Rathaus kommen.

Die Stimmzettel sind derzeit noch im Druck. Nach Angaben des Kommunalamtes beim Landratsamt Tuttlingen werden diese am 06./07.02.2025 den Gemeinden zugestellt. Deshalb können die Briefwahlunterlagen erst ab 10.02.2025 nach Hause zugestellt werden. Aufgrund des kurzen Zeitraumes bis zur Wahl werden wir seitens der Gemeinde die Briefwahlunterlagen nicht mit der Post zustellen sondern werden von der Gemeindeverwaltung bei Ihnen in den Briefkasten eingeworfen. So wollen wir sicher stellen dass alle beantragten Briefwahlunterlagen schnell und pünktlich zugestellt sind.

Wähler welche am 23.02.2025 ins Wahllokal gehen bekommen dort die Stimmzettel ausgehändigt. Das Wahllokal ist wieder im Foyer der Festhalle eingerichtet und von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Mitglieder des Gemeinderats bilden den allgemeinen Wahlausschuss und den Briefwahlausschuss.

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Rathaus wenden.

Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB)

Ein neues Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erklärt kurz und bündig, was man dazu wissen muss: Wer darf überhaupt wählen? Wie kann man die Briefwahl beantragen? Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme?

Der rund dreiminütige Erklärfilm geht auf Grundbegriffe zur Wahl ein und erläutert auch schwierigere Zusammenhänge verständlich und grafisch anschaulich gestaltet. „Alles, was Du wissen musst!“ ist im Hoch- und Querformat unter https://tinyurl.com/Bundestag2025 abrufbar.

Erklärfilm in anderen Sprachen:

Den LpB-Erklärfilm zur Bundestagswahl 2025 gibt es in Kürze auch in folgenden Sprachen: in Arabisch, Englisch, Russisch und Türkisch. Über https://tinyurl.com/Bundestag2025 kann das mehrsprachige Angebot nach Fertigstellung ebenfalls abgerufen werden. 

Creative-Commons-Lizenz:

Die LpB-Erklärfilme zur Bundestagswahl auf Deutsch und anderen Sprachen stehen unter einer Creative-Commons-Lizenz. Schulen und andere Bildungseinrichtungen, Kommunen, Kinos und andere Institutionen können das Video frei nutzen, solange sie sich an die Nutzungsbedingungen halten. Die genaue Lizenz lautet: CC BY-NC-ND 4.0 DE. Nutzer:innen müssen also die Quelle des Videos angeben („Landeszentralen für politische Bildung“), das Video darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden und es dürfen keine bearbeiteten Versionen veröffentlicht werden.

LpB-Wahlportal zur Bundestagswahl:

Ausführliche Informationen rund um die Wahl am 23. Februar 2025 bietet das LpB-Portalwww.bundestagswahl-bw.de. Übersichtlich aufgebaut und laufend aktualisiert findet sich hier viel Wissenswertes zum Wahlrecht und Wahlsystem, zu aktuellen Umfragen, zu den Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten. Das Portal enthält auch die Wahlprogramme von Parteien in zusammengefasster Form. Die Angebote der LpB zur Wahl werden auf diesen Seiten eingestellt

„Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen"

„Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen"
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettel-schablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.“