Folgende Leistungen sind möglich:
Diese Leistungen erhalten Sie in Form von Sach- und/oder Geldleistungen.
Es kann zu Einschränkungen kommen, zum Beispiel wenn Sie
Die Leistungsberechtigung endet
Sie müssen sich in der Regel zunächst an die zuständige Stelle wenden und dort einen Antrag stellen.
Diese prüft, ob die Leistungsvoraussetzungen vorliegen.
Wenn Sie einen Anspruch auf Leistungen haben, erhalten Sie Sach- und/oder Geldleistungen.
Erst nachdem die zuständige Stelle das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen festgestellt hat , erhalten Sie Leistungen. Sie sollten sich daher baldmöglichst an die für Sie zuständige Stelle wenden.
Nach Möglichkeit sollten Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. Sie müssen alle Tatsachen angeben, die für die Gewährung der Asylbewerberleistungen erheblich sind. Sobald Änderungen eintreten, müssen Sie diese der zuständigen Stelle mitteilen.
keine
fallbezogen
keine
während der Zeit der Erstaufnahme:
während der vorläufigen Unterbringung/Anschlussunterbringung:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 13.07.2023 freigegeben.