Sie können bestimmte Ausgaben von der Einkommensteuer absetzen.
Höhe:
20% Ihrer Ausgaben, maximal
Absetzbare Ausgaben:
Kosten für gelieferte Ware oder für Material können Sie nicht absetzen. Eventuelle Erstattungen, z.B. von der Krankenkasse für Pflege- und Betreuungsleistungen, rechnet Ihnen das Finanzamt regelmäßig an.
Zu den geförderten, handwerklichen Tätigkeiten zählen insbesondere:
Hinweis: Es kommt nicht darauf an, ob es sich um Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand handelt.
Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme können Sie nicht steuerlich absetzen. Eine Neubaumaßnahme liegt vor, wenn Sie mit der Maßnahme erstmals einen Haushalt errichten.
Wenn Sie in einem vorhandenen Haushalt neue Wohn- oder Nutzfläche schaffen, z.B. durch einen Anbau, ist das begünstigt.
Die steuerliche Begünstigung müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen.
Erkennt das Finanzamt die Kosten an, zieht es sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid direkt von der Einkommensteuerschuld ab.
Ihre Steuererklärung müssen Sie innerhalb bestimmter Fristen abgeben:
Bei Bedarf können folgende Unterlagen von Ihrem Finanzamt angefordert werden:
keine
abhängig vom Einzelfall
keine
Ihr Wohnsitzfinanzamt
07.02.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg