Für die Zusammensetzung einer Personengruppe dürfen nur folgende Daten herangezogen werden:
Außer der Tatsache der Zugehörigkeit zu der Gruppe darf die Gemeinde folgende Daten mitteilen:
Ihren Antrag auf Gruppenauskunft können Sie bei der Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personengruppe stellen:
Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Keine
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie z.B. Ausweisdokumente und Vertretungsbefugnisse verlangen.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.
In der Regel zwei bis zwölf Wochen im Falle einer schriftlichen Anforderung
Auf der Suche nach einer bestimmten Person können Sie eine einfache Melderegisterauskunft oder eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen.
Eine Sonderregelung in der Gruppenauskunft gilt für Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen. Sie können sechs Monate vor einer Wahl auf staatlicher oder kommunaler Ebene, wie z.B. Gemeinderatswahlen, eine Gruppenauskunft aus dem Melderegister beantragen. Dies gilt auch für allgemeine Abstimmungen oder Volks- und Bürgerbegehren. Wenn Sie keinen Widerspruch eingelegt haben, werden mitgeteilt:
die Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Personengruppe
Meldebehörde ist
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.01.2023 freigegeben.