Als Hausärztin oder Hausarzt erhalten Sie bis zu 30.000 Euro Landesförderung.
Dies gilt, wenn Sie sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde niederlassen, deren hausärztliche Versorgung nicht oder in naher Zukunft nicht mehr gesichert ist.
Es können gefördert werden:
1. Antragsstellung
2. Zuwendungsbescheid
3. Projektbeginn
4. Mittelabruf
5. Verwendungsnachweis
Es gibt keine Frist. Beantragen Sie die Landarztförderung mindestens vier Wochen, bevor Sie Leistungsverträge abschließen.
Bitte beachten Sie:
Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie Leistungsverträge unterzeichnet haben, bevor Sie den Zuwendungsbescheid erhalten. Leistungsverträge sind zum Beispiel Praxisübernahme-, Kauf-, Miet- oder Arbeits- beziehungsweise Anstellungsverträge.
Für den Onlineantrag: keine
Für den späteren Mittelabruf:
Keine
Etwa vier Wochen, im Einzelfall auch länger
Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die Sie keinen Rechtsanspruch haben.
Das Sozialministerium Baden Württemberg
Weitere Informationen finden Sie auch im Onlineantrag.
09.08.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg