Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern bundesweit einheitliche Integrationskurse an. Die Struktur der Kurse besteht aus zwei Teilen:
Um das Erlernen der deutschen Sprache möglichst individuell zu fördern, bestehen die Sprachkurse aus sechs Kursabschnitten mit unterschiedlichen Leistungsstufen.
Integrationskurse für spezielle Zielgruppen haben eine abweichende Struktur (bis zu 900 Unterrichtsstunden im Sprachunterricht, insgesamt 430 Stunden Intensivkurs).
Ziel des Sprachkurses ist der Erwerb "ausreichender Sprachkenntnisse". Die erfolgreiche Teilnahme weisen Sie mit einer Prüfung zum Zertifikat Deutsch nach. Das entspricht Sprachniveau B1.
Spätaussiedler ab 16 Jahren können an den Kursen "Identität und Integration PLUS" teilnehmen. Der Kurs umfasst 200 Unterrichtseinheiten, baut auf dem Integrationskurs auf und behandelt folgende Themen:
Tipp: Als Ergänzung zu den Integrationskursen gibt es weitere Integrationshilfen, vor allem migrationsspezifische Beratungsangebote. Auskünfte über Beratung vor Ort erteilen die Gemeinden.
Sie können sich mit dem Berechtigungsschein direkt bei einem Träger von Sprachkursen Ihrer Wahl anmelden.
Tipp: Die Kontaktdaten der zugelassenen Träger von Integrationskursen in Ihrer Nähe finden Sie im Onlinedienst des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
keine
Bestätigung des Bundesverwaltungsamts über Ihre Teilnahmeberechtigung (Berechtigungsschein).
Sollten Sie vom Bundesverwaltungsamt keine Teilnahmeberechtigung erhalten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Zulassung zum Integrationskurs beantragen.
Grundsätzlich: Keine
Wiederholung einzelner Kursabschnitte: auf eigene Kosten
Fortsetzung nach Erreichen der Höchstförderdauer der Unterrichtsstunden: auf eigene Kosten
Sollten Sie trotz regelmäßiger Teilnahme am Unterricht den Kurs nicht erfolgreich (Sprachniveau B1) abschließen, besteht die Möglichkeit 300 Unterrichtsstunden im Sprachkurs kostenlos zu wiederholen.
Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in Verbindung mit der Integrationskursverordnung