Bei der Errichtung, der Erweiterung oder dem Betrieb eines Geheges müssen Sie verschiedene Anforderungen aus den Bereichen Naturschutz, Forst, Baurecht und Veterinärwesen beachtet. Möglicherweise sind auch Anzeigen oder Genehmigungen notwendig. Hierbei sind unter Umständen bestimmte Fristen zu beachten.
Wenn Sie ein Gehege errichten, erweitern oder betreiben wollen, müssen Sie dies vor Baubeginn den zuständigen Behörden mitteilen.
Wollen Sie das Gehege neu errichten, müssen Sie hierfür zunächst einen Bauantrag stellen. Einen Antrag auf Baugenehmigung können Sie im Serviceportal bei der Leistung „Baugenehmigung beantragen“ stellen.
Nach Veterinärrecht müssen Sie spätestens vier Wochen vor Baubeginn melden, dass Sie Wild als Nutztiere halten möchten. Die Errichtung, die Erweiterung sowie die wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges sind mindestens einen Monat vorher der Naturschutzbehörde anzuzeigen.
Die erforderlichen Unterlagen und Informationen werden im Serviceportal abgefragt. Welche Unterlagen und Informationen notwendig sind, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Notwendige Unterlagen können sein:
Die Kosten sind vom Antrag abhängig (Was wird von Ihnen beantragt? Wie hoch ist der Aufwand der Behörde?) und können bei den einzelnen Behörden unterschiedlich sein.
Auch die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang und der Vollständigkeit Ihres Antrags.
keine
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
Zuständig sind die unteren Verwaltungsbehörden.
Untere Verwaltungsbehörde ist,
Eine Zusammenstellung der wesentlichen Anforderungen bei Gehegen finden Sie im "Merkblatt Tiergehege".
12.02.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und Umweltministerium Baden-Württemberg