Aktuelle Informationen zum Probe, Trainings- und Übungsbetrieb
icon.crdate25.06.2021
Öffnung der öffentlichen Räumlichkeiten der Gemeinde Königsheim für den Sportbetrieb und Kulturbetrieb der Vereine sowie der Gemeinde
Nach der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 entsprechend § 21 der Corona-Verordnung sowie der Öffentlichen Bekanntmachung des Landratsamts Tuttlingen über die Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen nach § 21 der Corona-Verordnung sind sportliche und kulturelle Veranstaltungen in den dafür vorgesehenen gemeindlichen Räumen (Innen) wie folgt unter der Beachtung der allgemeinen Bestimmungen der Corona-Verordnung zulässig:
Kulturveranstaltungen bis 250 Personen
Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports bis zu 250 Zuschauer/innen
Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 250 Personen
Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport (1 Person pro 20 qm)
Gesangs- und Blasmusikunterricht mit bis zu 5 Teilnehmern
Bibliotheken ohne Auflagen
Alle Veranstaltungen stehen unter den allgemeinen Corona-Regeln:
Abstand halten
Kontaktdokumentation
Hygiene praktizieren
Medizinische Maske tragen
Regelmäßig lüften
Betretungsverbote
Weiter sind für alle Veranstaltungen einschl. der Trainings-, Probe und Übungsangebote eigene Hygienekonzepte aufzustellen, die insbesondere auch eine verantwortliche Person benennen.
Für alle Räumlichkeiten gelten die in der Corona-Verordnung genannten Betretungsverbote.
Die Ortspolizeibehörde behält sich das Recht vor auf Grund der Besonderheit einer Veranstaltung oder der aktuellen Infektionslage weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen auch mündlich anzuordnen.
Die Benutzungs-, Benutzungsgebührenordnung und Hausordnung der Gemeinde Königsheim gelten weiter.
- Mehrzweckhalle
1. Allgemeines
Es stehen alle Toiletten, Umkleideräume sowie Duschen zur Verfügung.
Der Vorplatz der Mehrzweckhalle steht für Proben und Übungen im Freien zur Verfügung (Bitte hier die vorgegebenen Höchstzahlen der Teilnehmer/innen beachten). Für diese Veranstaltungen stehen ebenfalls die Toiletten zur Verfügung.
Für Sport im Freien stehen die Toiletten, Duschen und Umkleidekabinen zur Verfügung.
Für den Übungs-, Probe- und Trainingsbetrieb gelten die bisherigen Zeiten der Vereine vor Corona. Bei Veranstaltungen der Gemeinde (z.B. Gemeinderatssitzungen) entfällt der Übungs-, Probe- oder Trainingsbetrieb. Bei Veranstaltungen im Freien können aber unabhängig davon Duschen, Toiletten und Umkleideräume benutzt werden.
Der Verzehr von Speisen und Getränken in der Halle ist mit Ausnahme von Veranstaltungen nicht erlaubt. Ausnahmsweise können eigene nicht-alkoholische Getränke für den Probe-, Trainings- und Übungsbetrieb mitgebracht werden. Diese dürfen ausschließlich nur selbst verbraucht und nicht mit anderen geteilt werden.
Bei Veranstaltungen ist für die Ausgabe von Speisen und Getränken ein mit der Gemeinde abgestimmtes Hygienekonzept zu erarbeiten und von dieser genehmigen zu lassen.
Im Eingangsbereich sowie den Toiletten bestehen für Besucher der Mehrzweckhalle Möglichkeiten zur Handdesinfektion sowie zum Waschen der Hände zur Verfügung.
2. Benutzung von Gerätschaften
Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden; nach Beendigung der Trainings-, Probe- oder Übungseinheit sind die benutzen Gerätschaft insgesamt zu reinigen und zu desinfizieren; dies gilt auch für benutzte Stühle und Tische. Die Desinfektionsmittel für den Probe-, Trainings- und Übungsbetrieb sind vom jeweiligen Veranstalter selber zu organisieren.
3. Benutzung Toiletten, Duschen und Umkleideräume
In den Toiletten dürfen sich höchstens 2 Personen gleichzeitig aufhalten. In den Duschen dürfen sich höchstens 3 Personen gleichzeitig aufhalten. In den Umkleideräumen dürfen sich höchstens 8 Personen gleichzeitig aufhalten.
4. Kontaktdatenerfassung
Bei allen Veranstaltungen und Trainings-, Probe- und Übungsbetrieb hat eine Kontaktdatenerfassung zu erfolgen.
Der Veranstalter hat, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung, gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde die folgenden Daten zu erheben und zu speichern, sofern die Daten nicht bereits vorliegen:
1. Name und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers,
2. Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs, und
3. Telefonnummer oder Adresse der Nutzerin oder des Nutzers.
Die Nutzerinnen und Nutzer dürfen die Mehrzweckhalle nur besuchen, wenn sie die Daten dem Veranstalter vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten sind vom Veranstalter vier Wochen nach Erhebung zu löschen. Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.
Die Datenerfassung kann zentral von einer Person (z.B. Übungsleiter) als Anwesenheitsliste oder durch Auslegung einer Liste zum Eintrag erfolgen. Bei regelmäßigen Probe-, Trainings- oder Übungsbetrieb reicht eine einmalige Erhebung der obigen Daten die dann z.B. per Strichliste für jeden Probe-, Trainings- oder Übungsbetrieb fortgeführt werden kann.
5. Hygienekonzept
Für den Probe-, Trainings- und Übungsbetrieb ist vor der Aufnahme des Probe-, Trainings- und Übungsbetriebs von dem jeweiligen Verein einmalig ein Infektionsschutzkonzept zu erstellen. Darin sind zu regeln:
1. wie die zulässige Personenzahl kontrolliert und eingehalten werden kann,
2. wie die Kontaktpersonennachverfolgung konkret umgesetzt werden kann,
3. wie die Möglichkeiten zur Händehygiene, Belüftung der Räumlichkeiten und sonstige
Hygiene, insbesondere der Desinfektion von Geräten usw. umgesetzt werden können,
4. Es ist eine verantwortliche Person für die Umsetzung und Einhaltung der ent-
sprechenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu benennen.
Das Hygienekonzept ist den Teilnehmer/innen der jeweiligen Veranstaltungen mitzuteilen (kann auch generell durch Aushang erfolgen).
B) Vereinsheime und Vereinsräume
Der Probebetrieb in den einzelnen Vereinsheimen und Vereinsräumen ist unter Beachtung der aktuellen Corona- Regelungen und der Hygieneanforderungen wieder möglich. Auch hier ist ein Hygienekonzept zu erstellen.
Gremiensitzungen können wieder unter Einhaltung der geltenden Regelungen ebenfalls wieder durchgeführt werden.
Für sonstige Treffen der Vereinsmitglieder in den Vereinsräumen gilt weiterhin die Kontaktbeschränkung z.Z. 10 Personen aus 3 Haushalten. Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene Personen nicht zur Gesamtpersonenanzahl.
C) Private Veranstaltungen
Die öffentlichen Räumlichkeiten stehen derzeit nicht für private Feiern zur Verfügung. Wir verweisen hier auf die Möglichkeit von Feiern in gastronomischen Betrieben.
Königsheim, den 25. Juni 2021
Braun
Bürgermeister