Öffentliche Bekanntmachung : 2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg
icon.crdate13.12.2021
Öffentliche Bekanntmachung
2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg
- Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes hat am 07.12.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die erste Änderung der zweiten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Absatz 8 (BauGB) zu ändern und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch durchzuführen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der 2. Änderung der zweiten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird für das Verbandsgebiet, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinden in den Grundzügen dargestellt. Die Änderung umfasst ausschließlich Flächen der Gemeinde Egesheim. Sie beinhaltet als Neuausweisung die Wohnbauflächen „Kleines Öschle“ und eine Sondergebietsfläche für landwirtschaftliche Schuppen südlich der Verbandskläranlage. Die ausgewiesene Wohnbaufläche „Verlängerung Albstraße“ wird zurückgenommen, ebenso eine Teilfläche der Wohnbaufläche „In Weiden“. Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind ein Übersichtsplan, die Begründung mit den jeweiligen geplanten Änderungen sowie die Umweltberichte zu den geplanten Neuausweisungen „Kleines Öschle“ und „Schuppengebiet Tannäcker“.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Offenlage der Planunterlagen beim Gemeindeverwaltungsverband Heuberg, Im Weiher 1, 78564 Wehingen, sowie in den Rathäusern der Verbandsgemeinden in der Zeit vom
20.12.2021 bis 29.01.2022
statt. Die Unterlagen können während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich stehen die Unterlagen auf der Internetseite des Gemeindeverwaltungsverbandes unter www.gvv-heuberg.de zur Verfügung.
Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es können Anregungen oder Stellungnahmen vorgebracht werden.
Wehingen, den 08.12.2021
Kielack
Verbandsvorsitzender
Hier können Sie die Unterlagen herunterladen:
Natura 2000 - Vorprüfung Schuppengebiet Tannäcker
Umweltbericht Schuppengebiet Tannäcker
Umweltbericht Kleines Öschle Egesheim