Rathaus aktuell
Informationen zur Grundsteuerreform
icon.crdate20.05.2022
Die Umsetzung der Grundsteuerreform wird konkreter: Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Das Finanzministerium hat heute eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Finanzverwaltung bietet folgendes auf der Internetseite: www.grundsteuer-bw.de an: FAQ - einfach und an die Bürger gerichtet oder den Steuerchatbot.