Was der Gemeinderat entschieden hat
icon.crdate24.04.2025
Schullastenausgleich für die Sanierung der Tuttlinger Gymnasien Auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen und einer höchstrichterlichen Entscheidung legt die Stadt Tuttlingen die durch Zuschüsse und einen Eigenanteil nicht gedeckten Sanierungskosten der beiden städt. Gymnasien auf die Umlandgemeinden um. Als Umlageschlüssel liegt die Anzahl der Schüler aus der jeweiligen Gemeinde im Zeitraum der Schuljahre 2016/17 bis 2020/21 zugrunde. Die Kostenforderung der Stadt Tuttlingen hat zu zahlreichen Gesprächen, Verhandlungen und rechtlichen Überprüfungen geführt. Von der Gemeinde Königsheim hat die Stadt Tuttlingen ursprünglich 11.345,30 Euro verlangt. Von Anfang an hat die Gemeinde Königsheim die Haltung eingenommen, mit der Stadt Tuttlingen und den anderen betroffenen Gemeinden eine einvernehmliche Lösung zu
Schullastenausgleich für die Sanierung der Tuttlinger Gymnasien
Auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen und einer höchstrichterlichen Entscheidung legt die Stadt Tuttlingen die durch Zuschüsse und einen Eigenanteil nicht gedeckten Sanierungskosten der beiden städt. Gymnasien auf die Umlandgemeinden um. Als Umlageschlüssel liegt die Anzahl der Schüler aus der jeweiligen Gemeinde im Zeitraum der Schuljahre 2016/17 bis 2020/21 zugrunde. Die Kostenforderung der Stadt Tuttlingen hat zu zahlreichen Gesprächen, Verhandlungen und rechtlichen Überprüfungen geführt. Von der Gemeinde Königsheim hat die Stadt Tuttlingen ursprünglich 11.345,30 Euro verlangt. Von Anfang an hat die Gemeinde Königsheim die Haltung eingenommen, mit der Stadt Tuttlingen und den anderen betroffenen Gemeinden eine einvernehmliche Lösung zu finden. Diese Gespräche brachten das Ergebnis, dass die Stadt Tuttlingen allen Gemeinden welche in der Freiwilligkeitsphase mitmachen, einen 25%-igen Abschlag gewährt. Dieses Angebot hat der Gemeinderat angenommen und die Verwaltung beauftragt, mit der Stadt Tuttlingen die entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen. Danach beläuft sich der zu zahlende Betrag auf 9.495 Euro, welcher im Jahr 2026 voraussichtlich zur Zahlung fällig wird.
Diese Vereinbarung ist unabhängig der Klage der Gemeinden Irndorf, Bärenthal und Fridingen gegen das Land. Diese 3 Gemeinden vertreten stellvertretend für alle betroffenen Gemeinden im Landkreis die Auffassung, dass der Zuschuss des Landes für die Sanierung der Schulen zu gering ist und seitens des Landes deswegen das Konnäxitätsprinzip verletzt sei. Die Gemeinden haben vereinbart, die entsprechenden Prozesskosten anteilmäßig zu tragen.
Die Stadt Mühlheim verfährt hinsichtlich der Sanierungskosten für die Realschule gleich wie die Stadt Tuttlingen und bietet den betroffenen Gemeinden ebenfalls einen 25%-igen Abschlag an. Demnach muss die Gemeinde Königsheim, ebenfalls im Jahr 2026, voraussichtlich einen Betrag in Höhe von 144.593 Euro bezahlen. Über den Abschluss der angebotenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird der Gemeinderat in der nächsten öffentlichen Sitzung am 19.05.2025 beraten.
Montage von digitalen Wasserzählern
In der Gemeinde sind insgesamt 258 Wasserzähler in den privaten und gemeindeeigenen Gebäuden montiert. Aufgrund des Eichgesetzes müssen diese Wasserzähler alle 6 Jahre ausgetauscht werden. Von diesem Austausch sind in diesem Jahr 113 Zähler betroffen. Im kommenden Jahr sind es 46 Zähler bei denen die Eichzeit abläuft. Dieser hohe Austauschbedarf nahm die Verwaltung zum Anlass zu prüfen, ob es sinnvoll ist, auf digitale Wasserzähler umzurüsten und damit in die neue Technik einzusteigen.
Netze BW bietet ein solches System an. Grundvoraussetzung ist, dass einLoRaWAN-Netz (Long Range Wide Area Network) eingerichtet wird. Dies ist eine Funktechnologie welche für strahlungsarme und energieeffiziente Datenübertragung einer großen Anzahl von Sensoren optimiert wurde. Es werden 4 Gateways benötigt um das ganze Ort abzudecken. Die Verwendung digitaler Wasserzähler hat den Vorteil, dass die Eichzeit sich auf 12 Jahre verdoppelt. Gleichzeitig muss der Hauseigentümer seinen Wasserzähler nicht mehr selber ablesen. Die Ablesung erfolgt über die Funktechnologie zu dem Ablesezeitpunkt, welcher im System hinterlegt wird. Die abgerufenen Daten werden über eine Schnittstelle in das Veranlagungsprogramm des Rechenzentrums übertragen, sodass eine Rechnungsstellung durch den Gemeindeverwaltungsverband sehr aktuell möglich ist. Für die Hauseigentümer bietet sich über eine App die Kontrolle des Wasserverbrauchs im Haus. Die App meldet auch einen ständigen Wasserverbrauch im Haus, wenn z.B. eine Leckstelle vorhanden ist. Diese App wird kostenlos zur Verfügung gestellt, sodass der Hauseigentümer neben dem Entfall der Ablesung und Meldung der Verbrauchsdaten einen weiteren konkreten Mehrwert hat.
Die Nettokosten für die Umrüstung aller Zähler verursacht beim Betrieb Wasserversorgung einen Aufwand von rund 45.000 Euro. Auf die Zählergebühr wirkt sich die Umrüstung mit 20 bis 40 Cent pro Monat aus. Die Finanzverwaltung des Verwaltungsverbandes wird die entsprechende Kalkulation zum Ende des Jahres machen. Aufgrund der zahlreichen Vorteile sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die neue Technik zu nutzen und künftig digitale Wasserzähler einzubauen.
Änderung von Nutzungsbedingungen bei der Grillstelle
Bei der Nutzung der Grillstelle haben wir die Regelung, dass die Nutzung vorher beim Bürgermeisteramt angemeldet wird. Dies funktioniert bisher sehr gut und wird zum größten Teil eingehalten. Bei einer Nutzung am 22.03.2025 kam es aufgrund der Lautstärke bis tief in die Nacht hinein zu Rückmeldungen und Reaktionen der Anlieger. Diese Nutzung haben wir zum Anlass genommen, über die bisherigen geltenden Nutzungsbedingungen noch einmal zu sprechen und zu überprüfen, ob Anpassungen notwendig und für den Nutzer zumutbar sind. Wir wollen dabei eine ausgeglichene Regelung für die Nutzer und die Rücksichtnahme auf die Anlieger finden. In einer Vorberatung hat der Gemeinderat darüber intensiv diskutiert und entsprechende Vorschläge abgewogen. Dabei war man sich einig, dass weiterhin Musik abgespielt werden kann. Allerdings soll weiterhin deutlich darauf hingewiesen werden, diesbezüglich auf die Anlieger Rücksicht zu nehmen. Die Grillstelle soll grundsätzlich bis 24:00 Uhr genutzt werden können, anschließend ist Nutzungsende. Wir haben bisher die Regelung, dass der Abfall mitgenommen wird und die Grillstelle am anderen Tag sauber hinterlassen wird. Dies wird dahingehend präzisiert, dass das Aufräumen bis zum Folgetag um 11:00 Uhr abgeschlossen sein sollte. Für die Nutzung erheben wir künftig eine Kaution in Höhe von 100 Euro. Diese wird zurückgegeben, wenn die Grillstelle sauber hinterlassen ist und wenn es zu keiner Lärmbelästigung mit einem berechtigten Polizeieinsatz kam. Die Grillstelle werden künftig ausschließlich Königsheimer Einwohnerinnen und Einwohner nutzen können.