Digitales Lichtbild für Ausweisdokumente ab dem 01. Mai 2025
icon.crdate24.04.2025
Ab 01. Mai 2025 dürfen bei der Beantragung von Personalausweisen sowie Reisepässen und Aufenthaltstitel ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden. Laut Rundeschreiben des Bundesministeriums gibt es für die Erstellung von Lichtbildern gemäß Gesetzgebung 2 Optionen:
Ab 01. Mai 2025 dürfen bei der Beantragung von Personalausweisen sowie Reisepässen und Aufenthaltstitel ausschließlich digitale Lichtbilder genutzt werden.
Laut Rundeschreiben des Bundesministeriums gibt es für die Erstellung von Lichtbildern gemäß Gesetzgebung 2 Optionen:
1. Erstellung des Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen Fotodienstleister (z.B. Fotografinnen/Fotografen) und sichere elektronische Übermittlung an die Behörde. Beim Besuch des Fotodienstleister wird das Passfoto in eine Cloud hochgeladen und an den Kunden einen Code ausgehändigt. Dieser wird bei der Gemeinde dann eingelesen und das Bild auf einem sicheren Übermittlungsweg abgerufen.
2. Erstellung des Lichtbildes in der Behörde
Derzeit werden an die Behörden PointID-Systeme ausgeliefert. Mit diesem kann bei der Antragstellung direkt im Rathaus eine Lichtbildaufnahme erfolgen.
Wir haben das PointID-Gerät rechtzeitig über die Bundesdruckerei bestellt und auch den Eingang der vollständigen Unterlagen von der Bundesdruckerei bestätigt bekommen sowie die Mitteilung, dass eine Auslieferung des Lichtbildaufnahmegerätes erfolgt. Leider werden die Geräte nicht alle bis zum 01.05.2025 an die Kommunen und Behörden ausgeliefert sein. Sobald auch in unserem Rathaus die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme besteht werden wir im Gemeindeblatt darüber informieren.
Bis zum 31.07.2025 können ausnahmsweise weiterhin papiergebundene Lichtbilder angenommen werden wenn die Behörde noch nicht über ein eigenes zertifiziertes Lichtbilderfassungssystem verfügt. In diesem Fall ist eine Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung notwendig.