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Rathaus aktuell
Autor: Gemeinde Königsheim
Artikel vom 23.07.2021

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Taläcker"

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Taläcker“ ehemals „Böttinger Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften

  • frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Königsheim hat am 15.10.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Böttinger Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Der Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 19.12.2019 öffentlich bekannt gemacht.

Im Zuge der Planaufstellung wurde die Bezeichnung des Bebauungsplans mit Bezug auf den Gewannnamen in „Taläcker“ korrigiert.

Das ca. 2,48 ha große Plangebiet liegt im westlichen Teil der Gemeinde Königsheim und wird über die Böttinger Straße und die Bubsheimer Straße erschlossen.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus nachstehendem Lageplan.

Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines neuen Wohngebietes, vorwiegend für Einfamilienhäuser, geschaffen werden. Dies erfolgt aufgrund der großen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken.

Das Plangebiet wird als Außenbereichsfläche, die sich an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt, der Wohnnut­zung zugeführt und gem. § 13b BauGB (Baugesetzbuch) in das beschleunigte Verfahren einbezogen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezoge­ner Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 26.07.2021 bis zum 10.09.2021 im Rathaus Königsheim, Hauptstraße 3, 78598 Königsheim während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans informieren.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen werden zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Königsheim unter www.gemeinde-koenigsheim/Startseite zur Einsichtnahme bereitgestellt.

 

Königsheim, den 20. Juli 2021

 

gez.

Braun

Bürgermeister