Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Die Gemeinde Königsheim lädt hiermit die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Königsheim zur Jagdgenossenschaftsversammlung am
9. Mai 2022, 18 Uhr
in den Mannschaftsraum im Feuerwehrmagazin in Königsheim
(eine persönliche Einladung erfolgt nicht)
Tagesordnung:
- Begrüßung mit Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der dadurch gehaltenen Grundflächen
- Allgemeine Informationen zum Jagdkataster/Jagdgenossenschaft
- Tätigkeitsbericht über die Geschäftsführung der Jagdgenossenschaft
- Beratung und Beschlussfassung über die erneute Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 6 Jahre gemäß § 15 Abs. 7 i. V. m. § 17 Abs. 4 JWMG
- Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft
- Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages
- Verschiedenes
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nicht öffentlich.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Königsheim gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und
vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen
Grundflächen gemäß § 15 Abs. 5 JWMG. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Miteigentümer oder Gesamtheitseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben.
Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten. Ein Vollmacht-Formular ist dieser Bekanntmachung beigefügt.
Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.
Sollten Sie innerhalb des letzten Jahres Flurstücke erworben oder geerbt haben oder sich die Eigentumsverhältnisse/Miteigentümer geändert haben bringen Sie bitte einen geeigneten Nachweis mit (z.B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Erbschein).
Wir bitten die Versammlungsteilnehmer um rechtzeitiges Erscheinen (ab 17:45 Uhr). Bitte halten Sie ihren Personalausweis und ggf. Bevollmächtigungen bereit, damit die erforderlichen Feststellungen bezüglich der Teilnahme- und Stimmberechtigung getroffen werden können.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme vorab bei der Gemeindeverwaltung Königsheim, Hauptstraße 3, 78598 Königsheim, Tel. 074292327 oder info@gemeinde-koenigsheim.de an
Für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenossenschaft steht Ihnen Herr Braun, Telefon Nr. 074292327
Der Entwurf der Neufassung der Satzung kann im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden und auf der Homepage hier heruntergeladen werden.
Königsheim, den 24.02.2022
gez.
Braun
Bürgermeister
Jagdgenossenschaft Königsheim Vollmacht Ich/Wir (Vollmachtgeber) Hinweis: Bei mehreren Miteigentümern müssen alle unterschreiben!
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