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Rathaus aktuell
Autor: Gemeinde Königsheim
Artikel vom 03.05.2021

Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz wurde beschlossen

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 18.07.2016 die Umstellung auf das NKHR zum 01.01.2019 beschlossen. Die Umsetzung des Beschlusses wurde von der Finanzverwaltung des GVV Heuberg bearbeitet.  In der letzten Sitzung konnte nun die Eröffnungsbilanz beraten und beschlossen werden. Der Gemeinderat stimmte den von Verbandskämmerer Sauter und Frau Amato vorgelegten Zahlenwerk zu.

Von den Bilanzierungswahlrechten wurde wie folgt Gebrauch gemacht:

  • Vermögensgegenstände, die vor 1975 angeschafft oder hergestellt wurden, können mit den Preisverhältnissen zum 1. Januar 1974 entsprechenden Erfahrungswerten angesetzt werden.
  • In der Eröffnungsbilanz wird auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse verzichtet. Ausgenommen hiervon sind die fiktiv an die Gemeinden geleisteten Investitionszuschüsse für Investitionen in der Verbandskläranlage.
  • Bewegliche Vermögensgegenstände, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz zurückliegt, werden weder inventarisiert noch in die Vermögensrechnung aufgenommen. Ausgenommen hiervon sind die Fahrzeuge.

Ebenso wurde beschlossen, dass selbständig nutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert von 800 € ohne Umsatzsteuer von der Inventur- und Inventarpflicht befreit sind. Für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, ist kein Aktivposten angesetzt, bei den Übrigen die Anschaffungskosten. Die Gegenstände des Sachvermögens wurden immer zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Konnten die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht ermittelt werden oder wäre dies nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich gewesen, wurden entsprechende Erfahrungswerte (z.B. rückindizierte Gebäudeversicherungswerte, Bodenrichtwerte), vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Als Abschreibungsmethode findet ausschließlich die lineare Abschreibung Anwendung.  Zum Stichtag der Eröffnungsbilanz konnten aufgrund der festgelegten Wesentlichkeitsgrenze für Vorratslager keine Vorräte verzeichnet werden. Grundsätzlich wurde eine Buchinventur vorgenommen. Beim beweglichen Vermögen ist der ermittelte Bestand im Rahmen einer Erstinventur verifiziert worden. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen, da aufgrund des bisherigen Gesamtdeckungsprinzips eine konkrete Zuordnung eines einzelnen Kredits zu einer Baumaßnahme nicht möglich war Sachspenden im investiven Bereich wurden, sofern vorhanden, aktiviert.  Die Forderungen des Finanzvermögens wurden zum Nennwert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Forderungsausfallrisikos wurden Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Als Wert von Beteiligungen wurden grundsätzlich die tatsächlichen Anschaffungskosten aktiviert, in begründeten Ausnahmefällen das anteilige Eigenkapital. Die Verbindlichkeiten sind zum Nennwert angesetzt, Kredite in Höhe der Rückzahlungsverpflichtungen.
Die Werte der Eröffnungsbilanz wurden soweit möglich und zulässig aus der Vermögensrechnung des kameralen Rechnungsabschlusses 2018 abgeleitet. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und einzeln bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken wurden aufgenommen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der Grundsatz der Wesentlichkeit sind berücksichtigt. Weitergehende Risiken am Bilanzstichtag, die hätten in die Bilanz aufgenommen werden müssen, sind bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz nicht bekannt geworden.

Die gesamte Eröffnungsbilanz kann hier zum Nachlesen heruntergeladen werden.