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Rathaus aktuell
Autor: Gemeinde Königsheim
Artikel vom 28.10.2021

Bebauungsplan „Taläcker“ (ehemals Böttinger Straße) - Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Bebauungsplan „Taläcker“ (ehemals Böttinger Straße)

- Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Königsheim hat am 18.10.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften „Taläcker“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Durch das Bebauungsplan-Verfahren sollen anlässlich des Wohnungsbedarfs und der großen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes für individuelles Bauen, vorwiegend für Einfamilien-Häuser, geschaffen werden. Der Bebauungsplan „Taläcker“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezoge­ner Informationen verfügbar sind, wird abgesehen. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg weist für das Plangebiet „Taläcker“ eine Wohnbaufläche aus. Somit wird der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,5 ha, deren Geltungsbereich im folgenden Plan dargestellt ist.

Hier können Sie den Lageplan herunterladen.

Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit folgenden Unterlagen

  • Bebauungsplan (Planzeichnung), planungsrechtlichen Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften und Hinweise sowie Begründung, jeweils vom 05.10.2021
  • Gutachten:
    - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 14.09.2021
    - Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vom 01.04.2021
    - FFH-Vorprüfung „Großer Heuberg und Donautal“ vom 01.04.2021
    - FFH-Vorprüfung „Südwestalb und oberes Donautal“ vom 01.04.2021
    - Ausgleichskonzept Magere Flachland-Mähwiese vom 05.10.2021
    - Bericht zur Baugrund-Voruntersuchung vom 10.05.2021
    - Entwässerungskonzept vom 30.06.2021
  • bislang eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen seitens
    - Naturschutzverbände Kreis Tuttlingen vom 10.09.2021 – Hinweise auf sparsamen Flächenumgang, Photovoltaik- / Solaranlagen, Höhlenbildungen Massenausgleich, Vogelvorkommen
    - Regierungspräsidium FR, Landesamt für Geologie vom 06.09.2021 – Hinweise zur Geotechnik 
    - Landratsamt Tuttlingen vom 09.09.2021 zu Themen Landwirtschaftsflächen, FFH-Mähwiese, Biotopverbund, Artenschutz, Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, Ablagern von Erdmaterial, Abwasser, Oberflächenwasser, Entwässerung, Bepflanzung, Bodenschutz, Vermeidungs- /Minimierungsmaßnahmen, Starkregenschutz
 

in der Zeit vom 29.10.2021 bis einschließlich 29.11.2021 im Rathaus Königsheim, Hauptstraße 3, 78598 Königsheim während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Alle Unterlagen können während des o.g. Zeitraums auch auf dem Internetauftritt der Gemeinde Königsheim eingesehen werden unter: www.gemeinde-koenigsheim.de. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben. DIN-Vorschriften, auf die in den Dokumenten des Bebauungsplans Bezug genommen wird, können eingesehen werden bei der Verwaltungsstelle, bei der auch die Unterlagen zum Bebauungsplan eingesehen werden können.

Königsheim, den 19. Oktober 2021

gez.

Braun, Bürgermeister

 

Hier können sie die einzelnen Dokumente zur Offenlage herunterladen: