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Rathaus aktuell
Autor: Gemeinde Königsheim
Artikel vom 02.12.2019

Kurzfristige Förderung für Kleinprivatwald – Aufarbeitungshilfe 2019

Kurzfristige Förderung für Kleinprivatwald –

Aufarbeitungshilfe 2019

Das Landwirtschaftsministerium hat eine sehr kurzfristige Förderung für Kleinprivatwaldbesitzer ermöglicht. Gefördert werden aufgearbeitete Schadholzmengen (z.B. Zwangsnutzungen aufgrund von Sturm, Käfer, Schneebruch, Trockenheit und Dürre) im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 mit einem Satz von 3,- €/Festmeter. Ausgenommen sind Schadholznutzungen der Baumarten Eiche und Esche.

Die Förderung können Privatwaldeigentümer, die weniger als 200 ha Wald besitzen beantragen, sofern diese eine Mindestförderung von 250 € erreichen (mindestens 84 Festmeter Schadholzanfall). Für Sammelanträge über eine Forstbetriebsgemeinschaft muss ein Förderbetrag von 1000,- € erreicht werden (mindestens 333 Festmeter Schadholzanfall).

Die Voraussetzungen für die Förderung sind:

1.    Die Mindestförderbeträge werden erreicht

2.    Die Förderanträge müssen der unteren Forstbehörde Tuttlingen bis zum 06. Dezember vollständig vorliegen mit folgenden Unterlagen:

a.    vollständiger und unterschriebener Förderantrag

b.    De-Minimis-Erklärung („sonstige Fördereinnahmen“ bzw. Erklärung zur vereinfachten Förderabwicklung)

c.     Holzliste bzw. Abrechnung als Nachweis der Schadholzmenge

 

Der Förderantrag und die De-Minimis-Erklärung können unter dem Stichwort „Förderwegweiser“ auf der Homepage des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz heruntergeladen werden www.landwirtschaft-bw.info.

Das Landwirtschaftsministerium strebt eine Mittelübertragung nach 2020 an. Wenn dies gelingt können auch im nächsten Jahr Förderanträge gestellt werden.