Bebauungsplan „Taläcker“ (ehemals Böttinger Straße)
- Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Königsheim hat am 18.10.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften „Taläcker“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Durch das Bebauungsplan-Verfahren sollen anlässlich des Wohnungsbedarfs und der großen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes für individuelles Bauen, vorwiegend für Einfamilien-Häuser, geschaffen werden. Der Bebauungsplan „Taläcker“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg weist für das Plangebiet „Taläcker“ eine Wohnbaufläche aus. Somit wird der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,5 ha, deren Geltungsbereich im folgenden Plan dargestellt ist.
Hier können Sie den Lageplan herunterladen.
Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit folgenden Unterlagen
in der Zeit vom 29.10.2021 bis einschließlich 29.11.2021 im Rathaus Königsheim, Hauptstraße 3, 78598 Königsheim während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Alle Unterlagen können während des o.g. Zeitraums auch auf dem Internetauftritt der Gemeinde Königsheim eingesehen werden unter: www.gemeinde-koenigsheim.de. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben. DIN-Vorschriften, auf die in den Dokumenten des Bebauungsplans Bezug genommen wird, können eingesehen werden bei der Verwaltungsstelle, bei der auch die Unterlagen zum Bebauungsplan eingesehen werden können.
Königsheim, den 19. Oktober 2021
gez.
Braun, Bürgermeister
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