xx
Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Königsheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Königsheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
höchst produktiv
höchst produktiv
Landesbauordnung

Hinweis zur geänderten Landesbauordnung - insbesondere der Angrenzerbenachrichtigung

Mit dem Ziel einer Vereinfachung hat der Landesgesetzgeber die Landesbauordnung geändert. Diese Regelungen gelten insbesondere für die Angrenzer wobei folgende Gesichtspunkte wichtig sind:

  1. Damit baurechtliche Verfahren schneller abgewickelt werden können, müssen Bauherren ihre Anträge nun nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt bei der unteren Baurechtsbehörde einreichen.
     
  2. Wollte ein Bauherr bisher von einem gültigen Bebauungsplan abweichen, beispielsweise von der vorgegebenen Dachneigung, wurde dies im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens automatisch geprüft. Mit der Änderung der Landesbauordnung muss er nun einen gesonderten Antrag auf Ausnahme, Abweichung oder Befreiung (AAB) von den Festsetzungen des Bebauungsplans stellen.
     
  3. Diese gesonderte Einreichung wird wegen einer Änderung der Anwohneranhörung nötig. Eigentümer angrenzender Grundstücke werden nämlich nur noch von den Plänen ihres Nachbarn verständigt, wenn ein AAB-Antrag eingereicht wurde, weil von Vorschriften abgewichen werden soll, die Anwohner schützen. In allen anderen Fällen entfällt die Nachbarbeteiligung während des Verfahrens.
     
  4. Die Rechte der Anwohner sind aber nicht ausgehebelt. In Fällen, in denen kein AAB-Antrag gestellt wurde, in denen aber eine Möglichkeit besteht, dass öffentlich-rechtliche geschützte nachbarliche Belange betroffen sein könnten, wird die Baurechtsbehörde Anwohnern die Baugenehmigung zusenden. Diese haben dann einen Monat Zeit, dem Bescheid zu widersprechen.
     
  5. Gibt es weder einen AAB-Antrag noch offensichtliche schützenswerte Interessen der Nachbarn, haben diese dennoch die Möglichkeit Widerspruch gegen die Baugenehmigung einzulegen. Die rechtliche Frist dafür beträgt ein Jahr ab Kenntnisnahme – etwa ab dem Zeitpunkt, an dem die Bagger auf dem Baugrund auffahren.
     
  6. Ab 2025 können Bauanträge nur noch in elektronischer Form eingereicht werden.