JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Dienstleistungen

Lehramtsprüfung ablegen

Wer sich für den Beruf der Lehrerin beziehungsweise des Lehrers entscheidet, absolviert in der Regel ein Hochschulstudium und einen Vorbereitungsdienst. Der Vorbereitungsdienst wird mit einer Staatsprüfung abgeschlossen.

Verfahrensablauf

  • Zulassung zum Vorbereitungsdienst
  • Absolvieren der Prüfungsteile der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung:
    • Schulrechtsprüfung
    • Beurteilung der Unterrichtspraxis
    • Dokumentation/Hausarbeit (bis einschließlich Vorbereitungsdienst 2023)
    • Kolloquien, Schulleiterbeurteilung
  • Bei erfolgreichem Abschluss: Erhalt des Zeugnisses.

Fristen

Die Fristen werden durch die Verordnungen des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt sowie durch Terminpläne geregelt.

Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen gehen aus den Regelungen der Verordnungen des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt hervor.

Erforderliche Unterlagen für die Durchführung der Prüfung (Formulare) werden durch die Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamts zur individuellen Bearbeitung und Einreichung zur Verfügung gestellt.

Kosten

Es entstehen keine gesonderten Kosten bei der Durchführung der Prüfung.

Bearbeitungsdauer

  • Während des Absolvierens des Vorbereitungsdienstes je nach Anlass innerhalb von 18 Monaten
  • Bei Nichtbestehen der Prüfung und Inanspruchnahme des Rechtsweges geschieht die Bearbeitung nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes. Die Dauer ist abhängig vom individuellen Einzelfall.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Verordnungen des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt.

Zuständigkeit

Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamts bei den Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen beziehungsweise die zentralen Prüfungsämter für die Lehrämter Grundschule, Sekundarstufe I und Sonderpädagogik bei den Pädagogischen Hochschulen Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd und Weingarten.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

16.04.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg